Honorar
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen. Sind Sie privat versichert oder haben Sie eine private Zusatzversicherung, so können die Behandlungskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich sein, dies sollten Sie selbst klären. Die mit Ihnen vereinbarten Behandlungskosten sind von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung unabhängig.
Bei Absagen von weniger als 24 Stunden werden die Kosten für die vereinbarte Sitzung zu 100% von Ihnen getragen, sofern kein Ersatz gefunden wird.
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Robert Multner Evelyn Krisch |